Gesellschafterversammlung
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Alleiniger Gesellschafter der Bischöfliches Studierendenwerk Münster gGmbH ist das Bistum Münster. In der Gesellschafterversammlung wird das Bistum durch den Generalvikar oder von ihm bevollmächtigte Personen vertreten.
Die Gesellschafterversammlung ist unter anderem zuständig für die Berufung der Geschäftsführung sowie für wichtige Entscheidungen wie die Genehmigung der Jahresabschlüsse und die Entlastung der Geschäftsführung.