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Gesellschafterversammlung

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Alleiniger Gesellschafter der Bischöfliches Studierendenwerk Münster gGmbH ist das Bistum Münster.
Der Gesellschafter wird in der Gesellschafterversammlung durch den Generalvikar des Bistum Münster oder durch eine von ihm benannte bevollmächtigte Person vertreten.

Die Gesellschafterversammlung beruft die Geschäftsführung und beschließt über die zentralen rechtlichen Vorgänge (Jahresabschlüsse, Entlastung der Geschäftsführung etc.).