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Informationen zum Bewerbungsverfahren

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Unser Bewerbungsverfahren ist so gestaltet, dass man sich mit einer Bewerbung gleichzeitig um einen Platz in mehreren Studierendenwohnheimen – unter Angabe von Präferenzen – bewerben kann.

Die benötigten Bewerbungsunterlagen umfassen neben dem Bewerbungsbogen auch ein persönliches Anschreiben bzw. „Motivationsschreiben“ an die Hausgemeinschaft, einen tabellarischen Lebenslauf und Referenzen. Die Abgabe von Referenzen wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Referenzen können von engen Freunden, ehemaligen Mitbewohner-/innen oder Bekannten stammen. Referenzen von Lehrer/-innen, Priestern oder Praktikumszeugnisse können ebenfalls eingereicht werden.

Bei uns entscheiden die Hausgemeinschaften mit, wer bei ihnen einzieht!

Daher ist es wichtig, dass die eingereichten Bewerbungsunterlagen vollständig und aussagekräftig sind. Die Bewerbungen werden von „Auswahlgremien“ der einzelnen Einrichtungen gesichtet und bewertet. Studentinnen und Studenten die einen Platz in einer unserer Einrichtungen erhalten können werden anschließend von unserer Verwaltung informiert und im Anschluss werden die notwendigen Vertragsunterlagen und Informationen zum Einzug versendet.

Personen, denen wir leider kein Zimmer anbieten können, die die Hausgemeinschaften aber gerne aufnehmen würde, werden im sog. „Reservepool“ eingetragen. Die Personen in diesem „Reservepool“ werden über einen entsprechenden Verteiler gleichzeitig benachrichtigt, sobald freie Zimmer im laufe des Semesters zur Verfügung stehen. Die Bewerberin oder der Bewerber, die/der sich als erstes zurückmeldet kann dann nachträglich in die jeweilige Hausgemeinschaft aufgenommen werden.

Bewerbungen auch ohne Zulassung an der WWU oder FH sind möglich und auch sehr sinnvoll!

Sie möchten gerne in Münster studieren, haben aber noch keine Zulassung der Universität oder der Fachhochschule? Kein Problem! Beim Bischöflichen Studierendenwerk Münster kann man sich ohne Risiko auch ohne Zulassung bewerben. Aufgrund der hohen Nachfragen und der begrenzten Zimmeranzahl ist das auch sehr sinnvoll.
Sollten Sie vom Auswahlgremium ausgewählt werden, aber dann leider doch keinen Studienplatz in Münster bekommen oder sich für einen anderen Studienort entscheiden, so kann man ohne Kosten vom geschlossenen Mietvertrag zurücktreten.

Unsere Bewerbungsverfahren beginnen jeweils zu den kommenden Winter- oder Sommersemestern neu.
Bewerber/-innen, die im letzten Semester keinen Platz bekommen haben, können sich neu bewerben.