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- Wie werde ich als Bewohner/-in über Neuigkeiten im Wohnheim informiert?
Auf der Homepage des BSW befinden sich alle aktuellen Hausordnungen und –Regeln, Hinweise zur Corona-Situation und Ansprechpersonen.
Wichtige Neuigkeiten werden über die sog. digitalen „schwarzen Bretter“ geteilt, bei denen Sie Benachrichtigungen per E-Mail erhalten.
- Darf ich mein Zimmer untervermieten?
Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
Für Auslandsaufenthalte oder Praktika gibt es interne Regelungen, die mit der Pädagogischen Studienbegleitung besprochen werden können.
- Was ist bei Schäden oder Mängeln in meinem Zimmer zu tun?
Für Mängel oder Schäden im Zimmer stehen die Haustechniker als Ansprechpersonen zur Verfügung.
- Darf ich im Wohnheim Besuch (Übernachtungsbesuch) bekommen?
Es ist grundsätzlich erlaubt, Besuch zu erhalten (unabhängig von Geschlecht). Eine Anmeldung von Besuch beim BSW ist nicht notwendig. Im Einzelfall empfiehlt es sich, mit der Flurgemeinschaft zu sprechen, insbesondere wenn Gemeinschaftsbäder/-räume benutzt werden.