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Geschäftsführung

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Der Geschäftsführung obliegt die Leitung der Bischöfliches Studierendenwerk Münster gGmbH.
Die Geschäftsführung wird durch die Gesellschafterversammlung berufen und ist dieser gegenüber rechenschaftspflichtig.

Im Verantwortungsbereich der Geschäftsführung liegen alle finanziellen, personellen und vertraglichen Vorgänge.
Gemäß der gesetzlichen Vorgaben und im Rahmen der Handlungsvollmachten als eingetragene Person im Handelsregister obliegt der Geschäftsführung die rechtsverbindliche Vertretung nach innen und außen. Dieses umfasst alle üblichen Rechte und Pflichten einer Geschäftsführung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Zur Ausübung der Leitungsfunktion bedient sich die Geschäftsführung weiterer Personen in den einzelnen (Fach-)Bereichen.