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Geschäftsführung

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Der Geschäftsführung obliegt die Leitung der Bischöfliches Studierendenwerk Münster gGmbH.
Die Geschäftsführung wird durch die Gesellschafterversammlung berufen und ist dieser gegenüber rechenschaftspflichtig.

Im Verantwortungsbereich der Geschäftsführung liegen alle finanziellen, personellen und vertraglichen Vorgänge.
Alle Mietverträge etc. werden daher von der Geschäftsführung rechtsverbindlich unterschrieben.

Zur Ausübung der Leitungsfunktion bedient sich die Geschäftsführung weiterer Personen in den einzelnen (Fach-)Bereichen.
Zusammen mit der Pädagogischen Leitung, den Bereichskoordinator-/innen und der Bereichsleitung Café Milagro werden die alltäglichen Aufgaben und grundsätzlichen Planungen abgesprochen.