Wohnheime vergleichen
- Alle unsere Studierendenwohnheime verfügen über Gemeinschaftsküchen und Gemeinschaftsräume, außer im Überwasserhof
- Die Zimmer sind in Wohngemeinschaften/Flure unterteilt die gemeinschaftlich bestimmte Bereiche nutzen und in Ordnung halten
- Die Flurbereiche, Gemeinschaftsräume und Sanitärbereiche auf den Fluren werden regelmäßig durch Reinigungsfirmen gereinigt
- In allen unserer Studierendenwohnheime wird in studentischer Selbstorganisation ein umfangreiches Tutoriums-/Freizeitprogramm für die Bewohner*innen organisiert
Jetzt bewerben – auch ohne Zulassung!
Sie möchten in Münster studieren? Sie haben sich an einer (Fach-)Hochschule in Münster beworben, haben aber noch keine Zulassung? Kein Problem!
Beim Bischöflichen Studierendenwerk Münster können Sie sich ohne Risiko auch ohne Zulassung bewerben. Aufgrund der hohen Nachfrage und der begrenzten Zimmeranzahl empfehlen wir eine frühzeitige Bewerbung.
Unser Angebot richtet sich an Studierende, die an einer (Fach-)Hochschule in Münster eingeschrieben sind.
Die Zulassung kann im Falle eines Vertragsabschlusses nachgereicht werden.
Sollten Sie keinen Studienplatz in Münster erhalten oder sich für einen anderen Studienort entscheiden, können Sie bei Vorlage eines Ablehnungs- oder Zulassungsbescheids einer anderen Hochschule kostenfrei vom Vorvertrag zurücktreten.
Für bereits unterzeichnete Mietverträge gilt:
- Vor Beginn der Laufzeit: vierwöchige Kündigungsfrist
- Bei Erstverträgen: verkürzte Kündigungsfrist in den ersten sechs Monaten




