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Vertragliche Optionen für Bewohner*innen

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Mietvertrag – Welche Informationen sind in meinem Mietvertrag enthalten?

Im Mietvertrag sind alle Informationen zum Mietraum und Umgang mit der Mietsache enthalten. Dort finden Sie zudem Informationen zur Vertragslaufzeit und den Kündigungsbedingungen. Wenn Sie ihren Vertrag verlängern möchten, dann können Sie sich im Rahmen unseres Verlängerungsverfahrens um eine Verlängerung in der Wohnheimverwaltung bewerben (weitere Informationen siehe Verlängerung).

Mietvertrag – Gibt es weitere Regeln, an die ich mich halten muss?

Ergänzend zum Mietvertrag haben gibt es hausübergreifende Hausordnungen sowie hausinterne zusätzliche Vereinbarungen. Diese finden Sie auf unserer Homepage www.bsw-muenster.de unter der Rubrik Downloads „Für Bewohner*innen“.

Kündigung – Was muss ich tun, wenn ich meinen Vertrag kündigen möchte?

Kündigungen sind dann notwendig, wenn Bewohner*innen innerhalb ihres bestehenden Vertrages kündigen möchten. Es gelten die allgemeinen Kündigungsfristen, siehe Mietvertrag unter §2. Kündigungen sind ausschließlich über die Wohnheimverwaltung (BSW Wohnheimverwaltung (bsw-muenster.de) einzureichen (roter Button „Kündigung“ unter der Rubrik „Mein Konto“). In dem Kündigungsprozess kann ein gewünschtes Auszugsdatum angegeben werden. Im Anschluss an die Kündigung versendet die Verwaltung eine entsprechende Kündigungsbestätigung sowie die Auszugsunterlagen. Verträge können immer nur zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden, d.h. es gibt keine Kündigungsdaten zur Mitte oder anderen Zeitpunkten des jeweiligen Monats. Schlüsselübergaben und Zimmerabnahmen erfolgen über die Haustechnik und sind ausschließlich über eine Terminvereinbarung an Werktagen und in den regulären Arbeitszeiten möglich.

Verlängerung – Kann ich meinen Mietvertrag verlängern?

Bewohner*innen haben die Möglichkeit, sich auf eine Verlängerung ihres auslaufenden Mietvertrages im Rahmen des Verlängerungsverfahrens zu bewerben. Dazu kann in der Wohnheimverwaltung unter der Rubrik „Mein Konto“ digital ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Dieser Antrag wird zunächst von der Pädagogischen Studienbegleitung und im Anschluss von dem Gremium gelesen und gemeinsam besprochen. Die dort getroffene Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung des Antrages wird an die Geschäftsführung weitergeleitet. Diese beschließt formal über die Annahme oder Ablehnung des Antrages und begründet ggf. abweichende Entscheidungen gegenüber der Pädagogischen Studienbegleitung. Bewohner*innen haben im Rahmen des Verlängerungsverfahrens kein Anrecht auf eine Verlängerung und sollten deshalb in ihrem Antrag begründet darlegen, weshalb eine Vertragsverlängerung gewährt werden sollte.

Bis zu einer Miet- bzw. Wohnzeit von insgesamt 10 Semester können Verlängerungen um ein Jahr (zwei Semester) ausgesprochen werden – bei Wohnzeiten darüber hinaus wird grundsätzlich nur eine Verlängerung über ein Semester gewährt.

Wiedereinzug – Welche Optionen habe ich, wenn ich ins Ausland gehen möchte?

Bewohner*innen, die ein Auslandssemester oder längere Abwesenheitszeit (max. ein Semester) planen und danach wieder einziehen möchten, können einen sog. Antrag auf Wiedereinzug stellen. Das Formblatt befindet sich unter www.bsw-muenster.de unter der Rubrik „Downloads für Bewohner*innen“ und ist per E-Mail an die jeweilige Pädagogische Studienbegleitung zu schicken. Bei dem Antrag auf Wiedereinzug wird angegeben, in welchem Zeitraum der/die Bewohner*in nicht im Wohnheim wohnen wird. Es empfiehlt sich, den Antrag möglichst frühzeitig vor dem Beginn der Abwesenheitszeit mit dem BSW zu besprechen.

Einer separaten Kündigung über die Wohnheimverwaltung bedarf es nur bei Abweichungen der Auszugsdaten, die auf dem Wiedereinzugsantrag angegeben wurden (Beispiel: Auf dem Antrag steht als Auszugsdatum 30.09.XX, der/die Bewohner*in möchte aber nun doch schon zum 31.08.XX ausziehen). Es gelten in diesem Fall die regulären Kündigungsfristen, siehe Mietvertrag.

Die Pädagogische Studienbegleitung sichtet den Antrag auf Wiedereinzug und bespricht ihn mit dem Gremium. Die dort besprochene Empfehlung zur Annahme oder Ablehnung des Antrages wird an die Geschäftsführung weitergeleitet. Diese beschließt formal über die Annahme oder Ablehnung und begründet ggf. abweichende Entscheidungen gegenüber der Pädagogischen Studienbegleitung.

Die Verwaltung informiert den/die Antragsteller*in über den Entschluss des Antrages und sendet die Auszugsunterlagen zu. Es folgt ein regulärer Auszug mit offizieller Zimmerabnahme und Schlüsselübergabe. Die Zimmervergabe nach dem Auslandsaufenthalt erfolgt unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt des gewünschten Wiedereinzugs ein entsprechendes Zimmer zur Verfügung steht. Es gibt keine Garantie, dass das ursprüngliche Zimmer wieder bezogen werden kann. Wünsche der Antragstellenden werden soweit möglich berücksichtigt. Die Verwaltung meldet sich bei den Antragstellenden vor dem Wiedereinzug per E-Mail und unterbreitet das neue Vertragsangebot.

Bei der Vertragslaufzeit wird die Wohnzeit zusammengerechnet (Beispiel: Vor dem Wiedereinzug 4 Wohnsemester, dann folgt nach dem Wiedereinzug direkt das 5. Wohnheimsemester). Die Wohnzeit ist im Rahmen des Verlängerungsverfahrens relevant (nähere Informationen siehe Verlängerungsverfahren).

Das BSW gewährt maximal 5 Anträge auf Wiedereinzug pro Wohnheim pro Semester (Eingangsdatum wird berücksichtigt).

Bewohner*innen, die länger als ein Semester das Wohnheimheim verlassen möchten, können keinen Antrag auf Wiedereinzug stellen. In diesem Fall müssen sich die Bewohner*innen innerhalb der offiziellen Fristen neu bewerben. Eine eigenständige Untervermietung ist nicht gestattet und führt zur fristlosen Kündigung.

Interne Umzüge – Darf ich intern im Wohnheim umziehen?

Interne Umzüge stellen Ausnahmefälle im BSW dar, bei denen einzelne Bewohner*innen innerhalb des Wohnheims umziehen können. Dazu ist ein Antrag auf internen Umzug auszufüllen, aus dem nachvollziehbar wird, weshalb ein interner Umzug  stattfinden sollte. Das Formblatt befindet sich auf unserer Homepage www.bsw-muenster.de unter der Rubrik „Downloads für Bewohner*innen“ und ist per E-Mail an die jeweilige Pädagogische Studienbegleitung zu schicken. In einem Gespräch mit der Pädagogischen Studienbegleitung wird dann mit dem/der Bewohner*in über die Begründung des Antrages und über die mögliche Umsetzbarkeit des Umzugs gesprochen. Im Anschluss an das Gespräch wird der Antrag an das Gremium weitergeleitet und um Empfehlung gebeten. Die Geschäftsführung entscheidet formal über die Annahme oder Ablehnung des Antrages und begründet ggf. abweichende Entscheidungen gegenüber der Pädagogischen Studienbegleitung. In der Regel fällt für einen internen Umzug eine Verwaltungsgebühr von pauschal 150 € an, die von dem/der Bewohner*in zu bezahlen sind.

In einigen Wohnheimen gibt es sog. Sonderzimmer, die aufgrund der Größe oder Lage gebührenfrei getauscht werden können. Die jeweiligen Bewohner*innen werden darüber in Kenntnis gesetzt.

Die Verwaltung informiert die Bewohner*innen über die Entscheidung des internen Umzugs und erläutert die weiteren Schritte.

Hausübergreifende Umzüge sind grundsätzlich nicht möglich.

Selbstständige Untervermietung (Überwasserhof und Jüdefelderstraße) – Darf ich mein Zimmer untervermieten?

Eine selbstständige Untermiete eines Zimmers ist in unseren Studierendenwohnheimen nicht möglich. Eine Ausnahme dieser Regel gilt im Überwasserhof und ggf. bei weiteren zusätzlichen Wohnprojekten, bei denen es keine gemeinschaftlich genutzten Küchen und Gemeinschaftsräume auf den Fluren gibt. Für die Untermiete ist eine „Vereinbarung zur Untermiete“ auszufüllen. Die Bewohner*innen kümmern sich selbstständig um die Suche nach einer/einem Untermieter*in und bleiben die Hauptmieter*innen des Zimmers des BSW. Sie sind weiterhin an die vertraglichen Regelungen gebunden und haften im Schadensfall.