Informationen zum Bewerbungsverfahren
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Unser Bewerbungsverfahren ist so gestaltet, dass man sich mit einer Bewerbung gleichzeitig um einen Platz in zwei unserer Studierendenwohnheime – unter Angabe von Präferenzen – bewerben kann.
Die benötigten Bewerbungsunterlagen umfassen neben der Bewerbung über das digitale Online-Formular mit den Angaben zu Ihrer Person auch ein persönliches Anschreiben bzw. “Motivationsschreiben” an die Hausgemeinschaft, einen tabellarischen Lebenslauf und Referenzen. Die Abgabe von Referenzen wird empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Referenzen können von engen Freund*innen, ehemaligen Mitbewohner*innen oder Bekannten stammen. Referenzen von Lehrer*innen, Priestern oder Praktikumszeugnisse können ebenfalls eingereicht werden. Das Einreichen vollständiger Bewerbungsunterlagen ist Voraussetzung für die Annahme Ihrer Bewerbung.
Bei uns entscheiden die Hausgemeinschaften mit, wer bei ihnen einzieht!
Neben der Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen sind folgende Aspekte für eine Bewerbung bei uns erforderlich:
Wir legen großen Wert darauf, dass sich alle Bewerber*innen auf ein Leben in Gemeinschaft einstellen und Freude haben, das Wohnheim als ihren Lebensort während des Studiums zu betrachten und sich dafür zu engagieren. Unsere Wohnheime verstehen wir als Orte des Zusammenlebens, weniger als reine Orte des Wohnens. Durch das Engagement unserer Bewohner*innen entstehen lebendige und dynamische Hausgemeinschaften, die durch gemeinsame Aktivitäten, Veranstaltungen und die Übernahme von Verantwortung für das Wohnheim gepflegt werden. Bei der Bewerbungsauswahl ist uns daher wichtig, dass Bewerber*innen ihr Verständnis von Leben in Gemeinschaft erläutern und über den eigenen Einsatz für das Wohnheim nachdenken. Orientierung bieten dabei unsere drei Leitfragen für das Motivationsschreiben (siehe Informationen zu den Bewerbungsunterlagen). Besonders wichtig ist uns, dass unsere drei Leitfragen im Motivationsschreiben aufgegriffen werden und aussagekräftig sind.
Als Betreiber katholischer Studierendenwohnheime ist uns die Identifikation mit christlichen Werten wichtig. Diese Werte wie Nächstenliebe, Toleranz und Solidarität bilden die Grundlage unseres gemeinschaftlichen Wohnangebots und fördern aus unserer Sicht eine respektvolle und unterstützende Atmosphäre.
Da wir internationale und diverse Gemeinschaften fördern, sind Deutsch und/oder Englisch als Verständigungssprachen erforderlich. Dies gewährleistet aus unserer Sicht, dass alle Bewohner*innen effektiv miteinander kommunizieren, am gemeinschaftlichen Leben teilhaben und die Angebote des BSW nutzen können.
Die Bewerbungen werden von “Auswahlgremien” der einzelnen Wohnheime gesichtet und bewertet. Studierende, die einen Platz in einem unserer Wohnheime erhalten können werden im Anschluss von uns digital kontaktiert und erhalten die notwendigen Informationen und Vertragsunterlagen zum Einzug.
Personen, denen wir leider kein Zimmer anbieten können, die die Hausgemeinschaften aber gerne aufnehmen würde, werden im sog. “Reservepool” eingetragen. Die Personen in diesem “Reservepool” werden über einen entsprechenden Verteiler gleichzeitig benachrichtigt, sobald freie Zimmer im Laufe des Semesters zur Verfügung stehen. Diese freien Zimmer werden dann unter den Interessent*innen vergeben, die sich zu der genannten Frist (ca. 24 Stunden) zurückmelden.
Bewerbungen auch ohne Zulassung an der Uni Münster oder FH sind möglich und auch sehr sinnvoll!
Jetzt bewerben – auch ohne Zulassung!
Sie möchten in Münster studieren? Sie haben sich an einer (Fach-)Hochschule in Münster beworben, haben aber noch keine Zulassung? Kein Problem!
Beim Bischöflichen Studierendenwerk Münster können Sie sich ohne Risiko auch ohne Zulassung bewerben. Aufgrund der hohen Nachfrage und der begrenzten Zimmeranzahl empfehlen wir eine frühzeitige Bewerbung. Unser Angebot richtet sich an Studierende, die an einer (Fach-)Hochschule in Münster eingeschrieben sind.
Die Zulassung kann im Falle eines Vertragsabschlusses nachgereicht werden. Sollten Sie keinen Studienplatz in Münster erhalten oder sich für einen anderen Studienort entscheiden, können Sie bei Vorlage eines Ablehnungs- oder Zulassungsbescheids einer anderen Hochschule kostenfrei vom Vorvertrag zurücktreten.
Für bereits unterzeichnete Mietverträge gilt:
- Vor Beginn der Laufzeit: vierwöchige Kündigungsfrist
- Bei Erstverträgen: verkürzte Kündigungsfrist in den ersten sechs Monaten